Sozialversicherungswahlen
- Sozialversicherungswahlen
Sammelbegriff für die Wahlen der Selbstverwaltungsorgane, der Versichertenältesten und Vertrauensmänner bei den Trägern der Sozialversicherung. Die Wahlen finden alle sechs Jahre statt (§ 58 SGB IV).
- Rechtliche Regelung: Einzelheiten über Grundsätze und Durchführung der S. sind in §§ 43 ff. SGB IV und der dazu ergangenen Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) i.d.F. vom 23.1.1992 (BGBl I 115) m.spät.Änd., geregelt.
Lexikon der Economics.
2013.
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